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Schirmherrschaften

Voraussetzungen für eine Schirmherrschaft der ALGK               

Die Veranstaltung muss Themen beinhalten,
- für die sich die ALGK im Einklang mit ihren satzungsmäßigen Zielen besonders engagieren möchte.
- die in Klinik und Praxis tätige Gastroenterologen gleichermaßen ansprechen.

Die Veranstaltung muss folgendes erfüllen:
- mind. halbtägige, überregionale Veranstaltung.
- 25 € Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr für ALGK-Mitglied.
- das wissenschaftliche Programm wird federführend von Gastroenterologen gestaltet, die Mitglied der ALGK sind.
- Veranstaltungsinhalte sind frei von unmittelbaren Firmeninteressen und Produktwerbung.
- es findet kein Monosponsoring statt.
- der ALGK wird bei Bedarf ein kostenloser Stand zur Verfügung gestellt.
- der Veranstalter muss damit einverstanden sein, dass die ALGK Flyer auslegen darf.

Leistungen der ALGK als Schirmherrin - Nutzung des ALGK Netzwerks:
- Ankündigung der Veranstaltung auf der Website der ALGK und den ALGK Verteiler
- Die Weitergabe der E-Mail-Adressen oder der Versand von individuellen Einladungen über den ALGK-E-Mail-Verteiler ist ausgeschlossen.
- Aus Datenschutzgründen können auch Adressaufkleber nicht zur Verfügung gestellt werden
- Keine weiteren Leistungen.